Einrichtung von beBPos - egvp.justiz.de
Die Behörde muss nunmehr von der zuständigen beBPo-Prüfstelle identifiziert werden. Hierbei prüft die beBPo-Prüfstelle insbesondere, ob der Postfachinhaber eine inländische Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist und Name und Sitz des Postfachinhabers zutreffend …